Waldnaturschutz

Wald ist mehr als die Summe der Bäume

Tiere und Pflanzen zeigen ob die Waldwirtschaft stimmt! Wälder sind heute unsere naturnächsten Ökosysteme. Der Mensch hat im Laufe seiner Entwicklungsgeschichte unsere Landschaft massiv verändert und diese seinen Bedürfnissen angepasst.

Wälder wurden gerodet, als Siedlungsraum oder für Tierhaltung und Ackerbau genutzt. Wälder wurden umgewandelt, aus naturnahen Laubwäldern entstanden sogenannte "Försterwälder" mit Baumarten und Waldstrukturen, die nicht in unsere Landschaft gehörten. Trotz dieses massiven Einwirkens des Menschen auf unsere Wälder sind diese immer noch Lebensraum für viele waldbewohnende Tier- und Pflanzenarten. Der "König" der Wälder, der Rothirsch, braucht diese genauso wie Wildkatze, Feuersalamander, Schwarzspecht, Lebermoos und Königsfarn. Ausgerottete oder extrem seltene waldbewohnende Arten nutzen das neue Naturverständnis unserer Gesellshaft und machen sich daran, ihre alten Lebensräume zurück zu erobern.

Eine eindrucksvolle Tierat ist z.B. der Biber, der seit 1998 in vielen Gewässern unseres Landkreises lebt und diese durch seine Lebensweise renaturiert. Milane und Schwarzstorch profitieren von einer störungsarmen naturnahen Waldwirtschaft und dem Schutz notwendiger Nahrungsbiotope. Die FBG versucht bei der Bewirtschaftung der Wälder diese Naturschutzziele zu berücksichtigen.

Ein aktiver Beitrag war die Unterzeichnung der sogenannten Horstschutzvereinbarung mit dem Naturschutzbund Deutschland (NABU) und anderen Partnern. Bäume mit Baumhöhlen und Horsten werden geschützt, bei der Waldbewirtschaftung wird insbesondere während der Brutzeit das Umfeld dieser "Kinderstuben" geschont. Das Arbeiten mit der, statt gegen die Natur, bedeutet auch Verantwortung tragen. Verantwortung für unsere nachfolgenden Generationen, die nicht nur das Holz, sondern den Wald brauchen.

Wildkatzenprojekt

BUND und Forstbetriebsgemeinschaft vereinbaren Maßnahmen zum Schutz der Wildkatzen

Die Wildkatze (Felis silvestris silvestris) zählt zu den seltensten Säugetieren Europas. Ihr Verbreitungsgebiet ist in zahlreiche möglicherweise isolierte Teilareale zersplittert. Im Saarland und hier v.a. in den nördlichen Landesteilen hat sich eine verhältnismäßig individuenreiche Population erhalten können. Trotz der im Kreis Merzig-Wadern und anderen Teilen des Saarlandes verhältnismäßig guten Situation für die Wildkatze erscheint eine Optimierung der Wälder in Bezug auf die Biotopqualitäten der Wildkatze sinnvoll. So meiden Wildkatzen Nadelwälder weitgehend. Totholzreiche Wälder bieten Wildkatzen Versteckmöglichkeiten zum Ruhen und Schutz der Welpen vor Fuchs, Marder und Wildschwein.

Die Projektpartner verfolgen das gemeinsame Ziel, die Wildkatze als eine Indikatorart für gesunde, artenreiche und nachhaltig bewirtschaftete Wälder durch gezielte lebensraumgestaltende Maßnahmen in ihrem Bestand zu sichern bzw. zu fördern. Denn dort, wo sich die Wildkatze wohl fühlt, geht es vielen anderen Tieren, Pflanzen und Pilzen ebenfalls gut. Eine gesunde Natur hilft auch dem Waldbesitzer. Je schonender, je naturnäher der Wald bewirtschaftet wird, desto höher sind die Erträge.

Die Vereinbarung ist überdies Ausdruck einer langjährigen Partnerschaft und zeigt deutlich: Naturschutz und naturnahe Landnutzung schließen sich nicht aus, sondern können sich gerade auch bei der naturnahen Waldbehandlung ideal ergänzen.

Die Wildkatzenvereinbarung steht hier zur Ansicht und zum Download bereit.

Horstschutzvereinbarung

Wälder nehmen national und international eine besondere Stellung bezüglich der Übernahme von Verpflichtungen zum Erhalt der Biodiversität in Landökosystemen ein. Dabei stehen diese Verpflichtungen nicht selten in Konkurrenz zu Nutzungsansprüchen des wertvollen Rohstoffes Holz.

Da die gesetzlichen Regelungen der Waldbewirtschaftung zum Schutz von Vogelarten, für die wir besondere Verantwortung tragen, leider immer noch unzureichend und wenig konkretisiert sind, ist es aus Sicht des NABU mehr als begrüßenswert, wenn sich auch private Waldbewirtschafter bereit erklären und sich selbst verpflichten, auf freiwilliger Basis zusätzliche Schutzanstrengungen zu übernehmen.

Den NABU Saarland und die Forstbetriebsgemeinschaft Saar-Hochwald (FBG) verbindet eine vertrauensvolle und erfolgreiche Kooperation bei vielen Fragen der Waldbewirtschaftung, Waldnaturschutzvorhaben und dem Vorhaben, die Jagd im Sinne des Waldschutzes weiterzuentwickeln. Die Integration ökologischer Gesichtspunkte in die Waldbewirtschaftung ist seit der Gründung der FBG im Jahr 1989 integraler Bestandteil bei der Beratung und Betreuung des Privatwaldes und wurden im Waldkodex der Forstbetriebsgemeinschaft manifestiert.

Der Abschluss der jetzt von den Fachleuten des NABU, OBS und der FBG überarbeiteten Horstschutzvereinbarung ist ein erneuter Beleg für die gute Zusammenarbeit bei der Umsetzung von Naturschutzzielen im Privatwald. Sie gibt dem Waldbesitzer Empfehlungen wie er ganz persönlich im Rahmen der Waldpflege Verantwortung für seltene und geschützte Vogelarten übernehmen kann. Dies ist eine sehr wichtige räumliche Ergänzung der bestehenden Kooperationsvereinbarung zum Horstschutz mit dem SaarForst Landesbetrieb.

Die Horstschutzvereinbarung steht hier zur Ansicht und zum Download bereit.