Vorstellung und Unterzeichnung einer Horstschutzvereinbarung zwischen dem NABU Saarland und der FBG Saar-Hochwald

Wälder nehmen national und international eine besondere Stellung bezüglich der Übernahme von Verpflichtungen zum Erhalt der Biodiversität in Landöko-systemen ein. Dabei stehen diese Verpflichtungen nicht selten in Konkurrenz zu Nutzungsansprüchen des wertvollen Rohstoffes Holz.

Da die gesetzlichen Regelungen der Waldbewirtschaftung zum Schutz von Vogelarten, für die wir besondere Verantwortung tragen, leider immer noch unzureichend und wenig konkretisiert sind, ist es aus Sicht des NABU mehr als begrüßenswert, wenn sich auch private Waldbewirtschafter bereit erklären und sich selbst verpflichten, auf freiwilliger Basis zusätzliche Schutzanstrengungen zu übernehmen.

Den NABU Saarland und die Forstbetriebsgemeinschaft Saar-Hochwald (FBG) verbindet eine vertrauensvolle und erfolgreiche Kooperation bei vielen Fragen der Waldbewirtschaftung, Waldnaturschutzvorhaben und dem Vorhaben, die Jagd im Sinne des Waldschutzes weiterzuentwickeln. „Die Integration ökologischer Gesichtspunkte in die Waldbewirtschaftung ist seit der Gründung der FBG im Jahr 1989 integraler Bestandteil bei der Beratung und Betreuung des Privatwaldes und wurden im Waldkodex der Forstbetriebsgemeinschaft manifestiert“, so Klaus Borger, Vorsitzender der Forstbetriebsgemeinschaft Saar-Hochwald.

Der Abschluss der jetzt von den Fachleuten des NABU, OBS und der FBG überarbeiteten Horstschutzvereinbarung ist ein erneuter Beleg für die gute Zusammenarbeit bei der Umsetzung von Naturschutzzielen im Privatwald. Sie gibt dem Waldbesitzer Empfehlungen wie er ganz persönlich im Rahmen der Waldpflege Verantwortung für seltene und geschützte Vogelarten übernehmen kann.

Dies ist eine sehr wichtige räumliche Ergänzung der bestehenden Kooperationsvereinbarung zum Horstschutz mit dem SaarForst Landesbetrieb. „Wir hoffen, dass noch viele weitere Privatwaldbesitzer diese freiwillige Vereinbarung übernehmen und so die Erhaltung unserer Vogelwelt unterstützen“, so Ulrich Heintz, der Landesvorsitzende des NABU Saarland.

Zur Vorstellung und Unterzeichnung der Horstschutzvereinbarung laden NABU Saarland und FBG Saar-Hochwald herzlich für Mittwoch, den 14.12.2016, 14:00 Uhr, ein. Treffpunkt ist die Waldeinfahrt gegenüber dem Tennisplatz im Merziger Ortsteil Brotdorf-Jungenwäldchen (L 374-Hausbacher Straße).